Nichtmaßliches (Subjektives) Prüfen

Nichtmaßliches (Subjektives) Prüfen bezieht sich auf solcherart Prüfen, durch das eine qualitative Aussage über den zu prüfenden Gegenstand ermöglicht wird. Ein Beispiel hierfür: Die Oberfläche eines bestimmten Metallmaßes hat Rillen. Nichtmaßliches Prüfen erfolgt ausschließlich durch Sinneswahrnehmung.

Siehe: Maßliches (Objektives) Prüfen

Zum Glossar Suchformular

Besuchen Sie auch unseren Webshop