Garantiefehlergrenzen

Mit der Angabe der Garantiefehlergrenzen will der Hersteller eines gewissen Messgerätes die Fehlergrenzen bekannt geben, die bei jeder Messung mit diesem Messgerät nicht überschritten werden.

Siehe auch: Eichfehlergrenzen

Gerätefehler

Die Gerätefehler sind diejenigen Fehler, die durch die zu berücksichtigenden Tatsachen entstehen, dass gewisse Toleranzen bei der Herstellung der Baueinzelheiten eines Messgerätes erlaubt werden müssen und dass die Übertragungsglieder nichtlinear sind sowie dass beim Zusammenbau der Teile der Justierfehler häufigerweise auftritt.

Graduieren

Mit Graduieren bezeichnet man in der Messtechnik das Verfahren, eine Skale zu teilen. Die Teilung geschieht dadurch, dass die Teilungsmarken auf dem Skalenträger angebracht werden.

Grenzlehre

Die Grenzlehre hat in der Prüftechnik die erlaubten Höchst- und Mindestmaße eines Prüflings zu verkörpern. Mit den Grenzlehren wird geprüft, ob die Ist-Grenzmaße eines Werkstücks die Toleranz der vorgegebenen Soll-Grenzmaße einhalten. Eine Grenzlehre hat eine Gutlehre auf der einen Seite, die zur Paarung mit dem Prüfling dient, und eine mit roter Markierung versehene Ausschusslehre auf der anderen Seite, die nicht zur Paarung mit dem Prüfling dienen darf und die daher reine Maßlehre darstellt. Man unterscheidet zwischen Grenzlehren für Innenmaße und Grenzlehren für Außenmaße.