Bedienung, Prüfung und Justage der Richtwaage

Bedienung der Richtwaage

Aufbau der Richtwaage

Die Richtwaage besteht aus dem Gehäuse, der Längs- und der Querlibelle und den Griffschalen für den Wärmeschutz.

Die Längslibelle ist spannungsfrei gelagert und hat an einem Ende eine Einstellschraube zur Neujustierung der Nulllage.

Prüfung und Nullpunktabweichung

Die Richtwaage wird ab Werk mit justierter Nulllage geliefert. Trotzdem kann es notwendig sein, die Nullpunktabweichung zu überprüfen. Die Nulllage wird bei Richtwaagen an einer ebenen Messfläche nach DIN 867 Genauigkeitsgrad 00 geprüft. Richtwaagen mit V-förmigen Messflächen werden an einem Zylinder geprüft. Die Messflächen müssen dabei auf der gesamten Länge aufliegen. Die Prüfung hat auf Umschlag zu erfolgen. Das heißt, nach der Ablesung wird die Richtwaage um 180 Grad gedreht und der Messwert wird erneut abgelesen. Laut DIN 877 gilt für Richtwagen mit einem Skalenteilungswert von 0,02 mm/m eine Fehlergrenze von 0,005 mm/m. Die Nulllage der Richtwaage ist demnach korrekt, wenn die Differenz der beiden Messwerte nicht mehr als einen halben Skalenwert beträgt.

Justage der Nulllage

Eine Justage der Nulllage ist normalerweise nicht notwenig. Nur wenn die Prüfung der Nullpunktabweichung nicht erfolgreich ist, muss die Richtwaage neu justiert werden. Zuerst muss der Gewindestift (Madenschraube) an der Messfläche unterhalb der Libelle entfernt werden. Mit der Einstellschraube kann nun die Nulllage verändert werden. Nachdem die Prüfung der Nullpunktabweichung eine zulässige Abweichung der Anzeige ergeben hat, wird der Gewindestift wieder eingeschraubt. Nach 2-4 Stunden sollte die Nullpunktabweichung erneut geprüft werden. Hat sich die Anzeige nicht verändert, ist die Richtwaage gebrauchsfertig.