Einzelabweichung
Mit Einzelabweichung bezeichnet man bei den Strichmaßen die zulässige Abweichung des Abstandes zweier Teilstriche, die aufeinander folgen und die die gleiche Teilungsgröße aufweisen, von seinem Sollwert.
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Mit Einzelabweichung bezeichnet man bei den Strichmaßen die zulässige Abweichung des Abstandes zweier Teilstriche, die aufeinander folgen und die die gleiche Teilungsgröße aufweisen, von seinem Sollwert.