Einzelabweichung
Mit Einzelabweichung bezeichnet man bei den Strichmaßen die zulässige Abweichung des Abstandes zweier Teilstriche, die aufeinander folgen und die die gleiche Teilungsgröße aufweisen, von seinem Sollwert.
Mit Einzelabweichung bezeichnet man bei den Strichmaßen die zulässige Abweichung des Abstandes zweier Teilstriche, die aufeinander folgen und die die gleiche Teilungsgröße aufweisen, von seinem Sollwert.