Kippfehler erster Ordnung
Mit Kippfehler 1. Ordnung bezeichnet man in der Längenprüftechnik diejenige Messabweichung zwischen dem gemessenen und dem wahren Messwert, die durch das Nichteinhalten des Abbeschen Prinzips, bei dem ein Prüfling und eine Maßverkörperung nicht in einer Flucht hintereinander angeordnet sind und bei dem das Ablesen des Messwertes infolgedessen schräg stattfindet, zustande kommt. Der Kippfehler 1. Ordnung führt zu einer prinzipiell nicht vermeidbaren und auch nicht vernachlässigbar kleinen Messungenauigkeit bei einer Messung.
Siehe auch: Kippfehler , Kippfehler 2. Ordnung